Herzlich willkommen!

Ich bin Berater und Sachverständiger für IT, insbesondere Software, und Software-Entwickler, jeweils im eigenen Unternehmen, sowie nebenberuflich Dozent an der Technischen Hochschule Mittelhessen, StudiumPlus.
Kurzlebenslauf
Nach meinem ersten Studium habe ich einige Jahre am Marburger Genossenschaftsinstitut als wissenschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet. Anschließend bin ich in das elterliche Unternehmen eingetreten und bin seit 2008 Miteigentümer und Geschäftsführer. Seit dem Wintersemester 2016/2017 bin ich nebenberuflich als Dozent bei StudiumPlus tätig.
Studiert habe ich zuerst Volkswirtschaftslehre an der Philipps-Universität Marburg (Abschluss: Diplom-Volkswirt) und später Praktische Informatik an der FernUniversität in Hagen (Abschluss: Master of Science).
Weitere Informationen können Sie über die Navigationszeile oder die folgenden Links finden: Lehre, Seminare, Trainings, Publikationen, Vorträge und Projekte/Themen.
Interessen
Informatik/Technik:
- Programmiersprachen, insbesondere funktionale Sprachen wie Common Lisp, Racket, Scheme, F#, OCaml, Standard ML
- Softwaretechnik, Software-Engineering
- Projektmanagement
- Linux, Container-Virtualisierung mit OpenVZ, Docker
- TeX/LaTeX
- GNU Emacs, Org mode
Ökonomie:
- Markt- und Wettbewerbstheorie
- Wohnungsmärkte
- Genossenschaften
Mitgliedschaften in Fachgesellschaften
- Gesellschaft für Informatik
- Association for Computing Machinery
- American Economic Association
- Verein für Socialpolitik
Berufliches Engagement und Qualifikation
- Mitglied der Prüfungsausschüsse der IHK Lahn-Dill für Fachinformatiker sowie Informatikkaufmann/-frau, IT-Systemkaufmann/-frau
- Eingetragen als Ausbilder in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse für die Berufe Fachinformatiker/Fachinformatikerin Fachrichtung Anwendungsentwicklung, Fachinformatiker/Fachinformatikerin Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse, Kaufmann/Kauffrau für IT-System-Management
- Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des § 30 des Berufsbildungsgesetzes durch Bestehen der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung