COVID19 an hessischen Schulen

:: Allerlei

An der Berufsschule meines Auszubildenden wurde im November 2021 ein Mitschüler positiv auf das Corona-Virus getestet. Dieser hatte hierüber die Berufsschule informiert. Am nächsten Schultag (zwei Tage später) wurden die gesamte Klasse durch eine Lehrerin getestet. Auf die Frage der Lernenden, warum dies nötig sei, wurde ihnen mitgeteilt, dies sei wegen eines positiven PCR-Tests in der Klasse erfolgt.

Auf meine Nachfrage bei der Schulleitung, warum weder Lernende noch Ausbildungsbetriebe unmittelbar informiert wurden, wurde mir mit Hinweis auf den Quarantäneerlass mitgeteilt, es sei eine Information des Schulamts und des Gesundheitsamts vorgesehen. Dies sei unverzüglich erfolgt und es habe eine enge Abstimmung mit dem Gesundheitsamt gegeben.

Ich hätte ja eigentlich erwartet, dass man die Mitschülerinnen und -schüler sowie die Ausbildungsbetriebe umgehend informiert, so dass diese ggf. entsprechende Maßnahmen ergreifen können. Dies ist aber nicht vorgesehen und ich wollte nun wissen, warum.

Am 1. Dezember 2021 habe ich das Hessische Ministerium für Soziales und Integration per E-Mail angeschrieben und angefragt, warum eine Information der Lernenden und der Ausbildungsbetriebe im Quarantäneerlass nicht vorgesehen ist.

Am 26. Januar 2022 erhielt ich nach mehrmaligen Nachfragen beim Ministerium die folgende Antwort:

[E]ine Information der Ausbildungsbetriebe über persönliche (Gesundheits-)Daten ist gesetzlich nicht zulässig.

Ich ging von einem Missverständnis aus. Denn ich wollte ja gar keine Information über die betroffene Schülerin oder den betroffenen Schüler, sondern nur informiert werden, dass überhaupt ein Fall aufgetreten ist. Also habe ich heute nachgefragt: “Warum ist die Information der Lernenden und ihrer Ausbildungsbetriebe über das Auftreten eines Corona-Falls (also dass ein Fall aufgetreten ist, nicht wen es getroffen hat) nicht vorgesehen?” und erhielt umgehend die folgende Antwort:

[D]ie Gründe sind die gleichen.

Werden also beispielsweise die Auszbildenden dienstags und mittwochs beschult und tritt im Laufe des Mittwochs ein positiver Corona-Fall auf, so erfahren die Auszubildenden erst am nächsten Dienstag, also sechs Tage später davon. Und das ist wohl auch so vorgesehen. Über die rechtlichen Gründe kann ich mangels detaillierter Angaben in der Antwort des Ministeriums nur spekulieren, halte das Ergebnis für die Bekämpfung der Pandemie allerdings für nicht förderlich.